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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Statt Einführung

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und gesellschaftlichen Bräuche unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns verpflichtet haben.

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs. Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

§ 1: Provision bei An- und Verkauf, Projekten..., Erbbaurecht und Vorkaufsrecht

An Maklerprovision sind, soweit nichts anderes vereinbart, zu zahlen:

a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d. h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: von Käufer und Verkäufer je 3,57%.

b) Bei Projekten/ Werklieferungsverträgen/ GU-Generalübernehmerverträgen o.a. von jeder Vertragsseite je 3,57%.

c) Erbbaurechte vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet: von Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3,57%. Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten 1,19%.

§ 2: Provision bei Vermietungen und Verpachtungen

Bei Vermietungen und Verpachtungen, soweit nichts anderes vereinbart, zahlbar vom Mieter/Pächter:

a) Bei Mietverträgen, unabhängig von evtl. vereinbarter geringerer Vertragsdauer als 5 Jahren und bis zu 5 Jahren, beträgt die Maklerprovision 2,9 Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer.

b) Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme: 3,57%, mindestens jedoch 2,9 Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer.

c) Dem Mieter eingeräumte Option(en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt: 3,57% der Mietsumme von Vertrags- und Optionszeitraum, mindestens jedoch 3 Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer.

Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete.

§ 3: Mehrwertsteuervereinbarung

Die vorgenannten Provisionssätze enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Sollte eine Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.

§ 4: Bedingungen der Fälligkeit der Provision

a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.

Die Provision ist fällig und zahlbar 7 Arbeitstage nach Rechnungsstellung.

b) Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes nicht erfüllt wird.

c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

d) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

§ 5: Umfang der Tätigkeit

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

§ 6: Kenntnis vom Objekt

Sollte unser Angebot/sollten unsere Angebote bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb 5 Arbeits-tagen schriftlich Kenntnis zu geben, wann, wie, und durch wen der Interessent zur Kenntnis gelangt ist.

§ 7: Bekanntgabe der Vertragspartei

Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekanntzugeben.

§ 8: Durchführung des Vertragsabschlusses

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertrags-abschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen.
Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 9: Gegenstandslosigkeit des Vertrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

§ 10: Ersatzgeschäfte

Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z.B. durch Enteignung, Zwangsversteigerung, Umlegung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes.

§ 11: Vertragswidriges Verhalten / unbefugte Weitergabe des Angebotes

Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichtet sie in voller Höhe zur angeführten Provisionszahlung.

§ 12: Irrtum, Zwischenverkauf sowie Schadensersatzanspruch

Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

§ 13: Anpassungsklausel

a) Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

c) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal.

Stand: 31.12.2010

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